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Heizung und Temperaturen in den Übergangszeiten

03.06.2025

Kleiderst
© C. Scheffner

Infos zum Umgang mit kühlen Raumtemperaturen in den Übergangsmonaten.

Liebe Kolleg*innen,

es ist wieder so weit: der Frühling ist da und die Heizungen in den Gebäuden werden - bei guter Wetterprognose - alsbald ausgeschaltet. Nachts kann es aber immer noch kalt werden und diese Kälte kriecht nachts und an bewölkten Tagen gerne in die Gebäude und will scheinbar nicht wieder raus.

Durch die Nachtabsenkung der Heizung ist dies in den alten Gebäuden der RUB auch jetzt schon deutlich spürbar. In anderen Uni-Gebäuden sorgen eher die Lüftungsanlagen oder Vermieter für Unmut. Obwohl die Heizungen noch laufen, sorgt die außentemperaturgesteuerte Wärmelieferung der Fernwärmeanbieter oft nicht für optimale Temperaturen.

Was also tun, wenn das Büro oder das Labor/ die Werkstatt kühl bleiben?

Die Mindesttemperatur im Büro liegt im Regelfall bei 20 Grad, Pausenräume sollten etwas wärmer sein. Leider ist es nicht erlaubt, bei einem zu kühlen Büro /Labor/Pausenraum einfach zuhause zu bleiben. Generell gilt aber: ein Zeitraum von mehreren Stunden bis hin zu mehreren Arbeitstagen ohne die erforderliche Mindesttemperatur kann auf keinen Fall hingenommen werden.

 Hier müssen unbedingt Eure Führungskräfte ran und geeignete Konzepte entwickeln, um Euch „einzuheizen“, d.h. sie müssen geeignete Maßnahmen etablieren, um gesundheitliche Gefährdungen von Euch fernzuhalten. Das ist die sogenannte Führsorgeverpflichtung, die vom Arbeitgeber auf die Führungskräfte delegiert worden ist.

Um beurteilen zu können, ob eine Gefährdung durch zu kühle Raumtemperaturen auf Euch einwirkt, müssen Eure Vorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung für die Situation und Eure Tätigkeit erstellen, und dies ggf. personenscharf; am Besten schon bevor ein solcher Fall eintritt. Daraus folgt die entsprechende Arbeitsanweisung (Direktion).

Aber Achtung: die Raumtemperatur muss im Zweifel lediglich gesundheitlich zuträglich sein, um Euch nicht zu gefährden. Dies muss keine starre Gradzahl sein, denn die ASR 3.5 (Raumtemperatur) gibt eher einen Temperaturbereich an, Abweichungen sind nach Gefährdungsbeurteilung möglich.. Eventuell könnte daher z.B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beratung durch die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin, Frau Dr. Wiegand, erörtert werden, ob im Einzelfall eine Raumtemperatur von z.B. 17° C noch tolerierbar ist.

Zusätzlich sollte unbedingt geklärt werden, ob es wirklich anhaltend zu kalt ist, woran das liegt und was dagegen getan werden kann - auch im Hinblick auf künftige Heizübergangsperioden bzw. ganz generell.

Falls Eure vorgesetzten Personen bereits alles unternommen haben, um Euch die Arbeit wieder angenehm zu gestalten, Ihr aber dennoch friert, schreibt bitte in Absprache mit Euren vorgesetzten Personen ein Ticket an Dez 5 (helpdesk-dez5@rub.de) und lasst die Situation offiziell klären und Euch unterstützen. In jedem Fall aber müsst Ihr den bestehenden Mangel und die Probleme an Eure vorgesetzten Personen herantragen, damit diese tätig werden können.

Hier kommen Maßnahmen wie zum Beispiel Fenster abdichten, richtig Lüften und die Türen geschlossen halten etc. in Frage. Wenn weder die Maßnahmen der vorgesetzten Personen noch andere Maßnahmen helfen, kann der Arbeitgeber in Einzelfällen auch Heizlüfter stellen, dies allerdings nur, in geprüften, und anhaltenden Fällen, sprich mit guter Begründung! Die werdet Ihr dann nach Klärung durch Dez. 5 erhalten

Im Zweifel könnt Ihr uns direkt mit ins Boot holen.

Euer PR

 

Hier noch Informationen zum Umgang mit heißen Temperaturen in den Sommermonaten:

https://serviceportal.ruhr-uni-bochum.de/aktuelles/Seiten/verhalten-hitze.aspx

Kleiderst
© C. Scheffner

Infos zum Umgang mit kühlen Raumtemperaturen in den Übergangsmonaten.

Liebe Kolleg*innen,

es ist wieder so weit: der Frühling ist da und die Heizungen in den Gebäuden werden - bei guter Wetterprognose - alsbald ausgeschaltet. Nachts kann es aber immer noch kalt werden und diese Kälte kriecht nachts und an bewölkten Tagen gerne in die Gebäude und will scheinbar nicht wieder raus.

Durch die Nachtabsenkung der Heizung ist dies in den alten Gebäuden der RUB auch jetzt schon deutlich spürbar. In anderen Uni-Gebäuden sorgen eher die Lüftungsanlagen oder Vermieter für Unmut. Obwohl die Heizungen noch laufen, sorgt die außentemperaturgesteuerte Wärmelieferung der Fernwärmeanbieter oft nicht für optimale Temperaturen.

Was also tun, wenn das Büro oder das Labor/ die Werkstatt kühl bleiben?

Die Mindesttemperatur im Büro liegt im Regelfall bei 20 Grad, Pausenräume sollten etwas wärmer sein. Leider ist es nicht erlaubt, bei einem zu kühlen Büro /Labor/Pausenraum einfach zuhause zu bleiben. Generell gilt aber: ein Zeitraum von mehreren Stunden bis hin zu mehreren Arbeitstagen ohne die erforderliche Mindesttemperatur kann auf keinen Fall hingenommen werden.

 Hier müssen unbedingt Eure Führungskräfte ran und geeignete Konzepte entwickeln, um Euch „einzuheizen“, d.h. sie müssen geeignete Maßnahmen etablieren, um gesundheitliche Gefährdungen von Euch fernzuhalten. Das ist die sogenannte Führsorgeverpflichtung, die vom Arbeitgeber auf die Führungskräfte delegiert worden ist.

Um beurteilen zu können, ob eine Gefährdung durch zu kühle Raumtemperaturen auf Euch einwirkt, müssen Eure Vorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung für die Situation und Eure Tätigkeit erstellen, und dies ggf. personenscharf; am Besten schon bevor ein solcher Fall eintritt. Daraus folgt die entsprechende Arbeitsanweisung (Direktion).

Aber Achtung: die Raumtemperatur muss im Zweifel lediglich gesundheitlich zuträglich sein, um Euch nicht zu gefährden. Dies muss keine starre Gradzahl sein, denn die ASR 3.5 (Raumtemperatur) gibt eher einen Temperaturbereich an, Abweichungen sind nach Gefährdungsbeurteilung möglich.. Eventuell könnte daher z.B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beratung durch die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin, Frau Dr. Wiegand, erörtert werden, ob im Einzelfall eine Raumtemperatur von z.B. 17° C noch tolerierbar ist.

Zusätzlich sollte unbedingt geklärt werden, ob es wirklich anhaltend zu kalt ist, woran das liegt und was dagegen getan werden kann - auch im Hinblick auf künftige Heizübergangsperioden bzw. ganz generell.

Falls Eure vorgesetzten Personen bereits alles unternommen haben, um Euch die Arbeit wieder angenehm zu gestalten, Ihr aber dennoch friert, schreibt bitte in Absprache mit Euren vorgesetzten Personen ein Ticket an Dez 5 (helpdesk-dez5@rub.de) und lasst die Situation offiziell klären und Euch unterstützen. In jedem Fall aber müsst Ihr den bestehenden Mangel und die Probleme an Eure vorgesetzten Personen herantragen, damit diese tätig werden können.

Hier kommen Maßnahmen wie zum Beispiel Fenster abdichten, richtig Lüften und die Türen geschlossen halten etc. in Frage. Wenn weder die Maßnahmen der vorgesetzten Personen noch andere Maßnahmen helfen, kann der Arbeitgeber in Einzelfällen auch Heizlüfter stellen, dies allerdings nur, in geprüften, und anhaltenden Fällen, sprich mit guter Begründung! Die werdet Ihr dann nach Klärung durch Dez. 5 erhalten

Im Zweifel könnt Ihr uns direkt mit ins Boot holen.

Euer PR

 

Hier noch Informationen zum Umgang mit heißen Temperaturen in den Sommermonaten:

https://serviceportal.ruhr-uni-bochum.de/aktuelles/Seiten/verhalten-hitze.aspx