NACH OBEN

Inflationsausgleich während der Elternzeit

02.08.2024

Info Small

Auch während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Zahlung des Inflationsausgleichs! Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Essen am 16.04.2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23).

Das Nichtberücksichtigen von Beschäftigten für den Inflationsausgleich widerspricht dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz. Auch wenn sich das Urteil auf eine Arbeitnehmerin im Geltungsbereich des TVöD bezieht, sollte es sich auf den TV-L übertragen lassen.

Die Ansprüche müssen von den betroffenen Beschäftigten selbst geltend gemacht werden. Adressat ist das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf, in Kopie auch an die Dienststelle). Aus dem Schreiben ans LBV sollte hervorgehen

  • seit wann man an der RUB beschäftigt ist
  • in welchem Zeitraum man sich in Elternzeit befindet/befunden hat
  • unter Verweis auf das oben genannte Urteil sollte dann die Auszahlung der Inflationsausgleichzahlung gemäß TV Inflationsausgleich geltend gemacht werden
  • idealerweise bittet man um eine Eingangsbestätigung
Info Small

Auch während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Zahlung des Inflationsausgleichs! Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Essen am 16.04.2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23).

Das Nichtberücksichtigen von Beschäftigten für den Inflationsausgleich widerspricht dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz. Auch wenn sich das Urteil auf eine Arbeitnehmerin im Geltungsbereich des TVöD bezieht, sollte es sich auf den TV-L übertragen lassen.

Die Ansprüche müssen von den betroffenen Beschäftigten selbst geltend gemacht werden. Adressat ist das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf, in Kopie auch an die Dienststelle). Aus dem Schreiben ans LBV sollte hervorgehen

  • seit wann man an der RUB beschäftigt ist
  • in welchem Zeitraum man sich in Elternzeit befindet/befunden hat
  • unter Verweis auf das oben genannte Urteil sollte dann die Auszahlung der Inflationsausgleichzahlung gemäß TV Inflationsausgleich geltend gemacht werden
  • idealerweise bittet man um eine Eingangsbestätigung