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Kinderkrankengeld 2023

06.01.2023

virus

Wie bereits bekannt sein dürfte, gibt es auch im Jahr 2023 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Grundlage ist das sog. Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19.

Demnach können gesetzlich krankenversicherte Eltern je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für max. 65 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden für max. 130 Arbeitstage. Auf der Seite des Familienministeriums gibt es ein umfangreiches FAQ dazu.

Diese Regelung ist mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW nun endlich auch auf den Beamtenbereich übertragen worden.

Bei generellen Fragen zum Thema der Vereinbarkeit von Beruf/Studium und familiären Verpflichtungen, möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Stabstelle Familiengerechte Hochschule verweisen.

 

Wir wünschen allen Beschäftigten ein erfolgreiches und hoffentlich friedlicheres Jahr 2023 bei maximal bester Gesundheit!

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Wie bereits bekannt sein dürfte, gibt es auch im Jahr 2023 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Grundlage ist das sog. Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19.

Demnach können gesetzlich krankenversicherte Eltern je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für max. 65 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden für max. 130 Arbeitstage. Auf der Seite des Familienministeriums gibt es ein umfangreiches FAQ dazu.

Diese Regelung ist mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW nun endlich auch auf den Beamtenbereich übertragen worden.

Bei generellen Fragen zum Thema der Vereinbarkeit von Beruf/Studium und familiären Verpflichtungen, möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Stabstelle Familiengerechte Hochschule verweisen.

 

Wir wünschen allen Beschäftigten ein erfolgreiches und hoffentlich friedlicheres Jahr 2023 bei maximal bester Gesundheit!